Wissenschaft & innovation

Produkte Anmeldung

Hier können Sie sich anmelden

Laut dem Heilmittelwerbegesetz (§ 10, Abs. 1) darf für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden. Sachinformation wurde in der Rechtsprechung mit einer werblichen Maßnahme gleichgesetzt.

Aus diesem Grund ist ein LogIn für Fachkreise erforderlich. Um Ihnen die Anmeldung zu erleichtern, können Sie Ihren DocCheck-LogIn nutzen.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.